Die erbrachten Leistungen werden mit Ihnen direkt nach der Behandlung in bar oder mittels EC- Cash abgerechnet.
Die Gebühren für die tierärztlichen Leistungen sind gesetzlich geregelt und entsprechen den Vorschriften der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT). Bitte beachten Sie, dass im Notdienst die tierärztlichen Leistungen je nach Behandlungsfall bis zum dreifachen Satz abgerechnet werden können.
Hinzu wurden die Gebühren für tierärztliche Leistungen zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenverordnung“ u.a. um eine sog. Notdienstgebühr (50,00 € zuzügl. MwSt) ergänzt.
Die Anfahrtskosten richten sich nach der in der GOT gesetzlich vorgeschriebenen Kilometer- Pauschale (§9). Sie beträgt je gefahrenen Doppelkilometer 3,50 € zuzüglich MwSt., es ist jedoch eine Pauschale von mindestens 13,00 € zuzügl. MwSt pro Anfahrt vorgeschrieben.
Wenn Sie unsicher sind, welche Kosten auf Sie zukommen, dann kann Sie Frau Heyer in einer telefonischen Fachberatung über die ungefähr zu erwartenden Kosten informieren. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier werden Sie vor dem Eingriff über die enstehenden Mehrkosten informiert.
Ausfallhonorar:
Sollte ein Termin einmal nicht eingehalten werden können, so können Sie ihn 24h Stunden vorher absagen, ohne das Kosten entstehen. Auf diese Weise kann der Termin nachbesetzt werden, was allen Patientenbesitzern zu Gute kommt und die Wartezeit auf Termine reduziert.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei einem nicht rechtzeitig abgesagten Termin, Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € brutto in Rechnung gestellt wird.
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